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   VG Berlin, 18.07.1997 - 31 A 35.95   

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VG Berlin, 18.07.1997 - 31 A 35.95 (https://dejure.org/1997,32532)
VG Berlin, Entscheidung vom 18.07.1997 - 31 A 35.95 (https://dejure.org/1997,32532)
VG Berlin, Entscheidung vom 18. Juli 1997 - 31 A 35.95 (https://dejure.org/1997,32532)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZOV 1997, 409
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 28.02.2001 - 8 C 32.99

    Rückgabe eines als Kindergarten genutzten Grundstücks;

    In diesem maßgeblichen Zeitpunkt muss der Fortbestand des öffentlichen Interesses noch feststellbar sein, um den Restitutionsausschluss weiterhin zu rechtfertigen; ist in diesem Zeitpunkt hingegen die Schließung der Einrichtung absehbar, stehen die zur Umnutzung in der Vergangenheit getätigten erheblichen Aufwendungen der Restitution des Grundstücks nicht mehr entgegen (vgl. Urteile vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 16.95 - Buchholz 428.1 § 12 InVorG Nr. 7 S. 14 und vom 15. November 2000 - BVerwG 8 C 27.99 - a.a.O. S. 11 sowie Beschluss vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 7 B 226.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 91; VG Berlin, Urteil vom 18. Juli 1997 - 31 A 35.95 - ZOV 1997, 409; VG Leipzig, Urteil vom 18. April 1996 - 2 K 918/94 - KPS § 1 III VermG 101/96).
  • BVerwG, 29.06.2015 - 8 B 67.14

    Rückübertragung eines Flurstücks; Ausschluss; Nutzungsänderung

    Ein solches Interesse ist grundsätzlich anzuerkennen bei Einrichtungen und Nutzungen für das Gemeinwohl ... Dieses öffentliche Interesse muss über den Zeitpunkt des § 5 Abs. 2 VermG hinaus bis zur gerichtlichen Entscheidung in der Tatsacheninstanz bestehen ... In diesem maßgeblichen Zeitpunkt muss der Fortbestand des öffentlichen Interesses noch feststellbar sein, um den Restitutionsausschluss weiterhin zu rechtfertigen; ist in diesem Zeitpunkt hingegen die Schließung der Einrichtung absehbar, stehen die zur Umnutzung in der Vergangenheit getätigten erheblichen Aufwendungen der Restitution des Grundstücks nicht mehr entgegen (vgl. Urteile vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 16.95 - Buchholz 428.1 § 12 InVorG Nr. 7 S. 14 und vom 15. November 2000 - BVerwG 8 C 27.99 - a.a.O. S. 11 sowie Beschluss vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 7 B 226.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 91; VG Berlin, Urteil vom 18. Juli 1997 - 31 A 35.95 - ZOV 1997, 409; VG Leipzig, Urteil vom 18. April 1996 - 2 K 918/94 - KPS § 1 III VermG 101/96).".
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